Fracking bleibt verboten

Umwelt

Wenn da nicht die Ausnahmen wären

Nun ist es soweit, die Bundesregierung legt ihren Gesetzesentwurf zum Thema Fracking vor. Lange und mit Spannung erwartet. Fracking „Nein danke“ so positionierte sich die Lembecker SPD seit längerem. Aber auch andere SPD Mitglieder, die sich seit Jahren gegen Fracking ausgesprochen haben, für sie ist dieser Entwurf sehr ernüchternd. Was denken wohl jetzt die Menschen, die zu uns an die Stände gekommen sind und uns in unserer Meinung Fracking „Nein danke“ bestärkt haben.

Zum Thema:

Fracking bleibt verboten. Man spricht hier vom „neuen“, riskanten Fracking oberhalb von 3000 Meter Tiefe. Das ist schön und gut, aber was ist da neu und riskanter im Vergleich zum „alten“ Fracking? Fracking ist und bleibt eine Risikotechnologie!

Es wird auf „absehbare“ Zeit in Deutschland generell verboten. „So hatten wir das auch in der Koalitionsvereinbarung festgelegt und dieses Verbot ist absolut unbefristet“, so Frau Hendricks, Bundesumweltministerin. Verdächtig die Formulierung, auf absehbare Zeit und absolut unbefristet, was gilt den nun?

Ausnahme, zur Erforschung neuer Verfahren und auch nur mit fürs Trinkwasser ungefährlichen Frackflüssigkeiten, werden Bohrungen unter strengen Auflagen erlaubt. Da können wir aber beruhigt sein.

Ausnahmsweise ist nach erfolgreichen Erprobungsmaßnahmen auch kommerzielles Fracking dann zulässig, wenn die unabhängige Expertenkommission die Bohrung für Mensch, Umwelt und Erdbebensicherheit als unbedenklich bescheinigt hat und die zuständigen Berg- und Wasserbehörden der Länder dies genehmigen.

Was soll diese Kommission, soll sie das zulassen, was man sich nicht getraut hat im Gesetz zuzulassen? Mich erinnert diese Kommission an die Schiedsgerichte im Freihandelsabkommen. Die Entscheidungen der Kommission sind „natürlich“ nicht rechtsverbindlich, was sollen sie dann? Gutachten kann man sich schon heute einholen.

Grundsätzliche Gefährdung!

Was all diese Regelungen unbeachtet lassen ist die Tatsache, dass bei allen Bohrungen grundwasserführende Schichten durchstoßen werden. Dabei ist es vollkommen egal wie tief die Bohrung geht. Jede Bohrung beginnt mit dem ersten Meter und durch Fracking mit hohen Drücken (bis zu 1000 Bar Druck!) können auf der gesamten Länge des Bohrgestänges und der Verrohrung Undichtigkeiten auftreten. Undichtigkeiten, die auch erst viel später und lange nach der Förderung festgestellt werden.

Dabei kann Methan und auch giftiges Benzol aus dem Lagerstättenwasser ins Grundwasser gelangen. Hierbei ist es ebenfalls unerheblich, ob während des Frackings trinkwassergefährliche Chemikalien eingesetzt wurden oder nicht. Methan (darum geht es ja bei der Förderung) und Benzol sind im Lagerstättenwasser vorhanden. Dieses Wasser ist zur Trinkwassererzeugung für immer verloren.

Bürger mit Hauswasserversorgung, die außerhalb von Wasserschutzgebieten wohnen, bleiben weiterhin durch Fracking bedroht. Hier besonders zu nennen, Landwirte mit großen Viehbeständen und großem Wasserbedarf.

Auch ergebnislos die Suche nach einem Verbot der Unterbohrung von Wasserschutzgebieten. Kein Wort dazu. Hierzu würden wir gerne mehr lesen!  

Keine Entsorgung der geförderten Flüssigkeiten!

Dieses Gesetz sagt nicht viel Neues zur Entsorgung des mitgeförderten Lagerstättenwassers und der Frackflüssigkeit. Man spricht vom Stand der Technik und von Wiederverwertung der eingesetzten Flüssigkeiten. Wenn dies nicht möglich ist soll sie entsorgt und beseitig werden, oder in Kavernen gepresst. Kläranlagen sind bis heut e nicht in der Lage die Flüssigkeiten zu entsorgen.  Regelungen die überwiegend schon heute gelten und das Problem nicht gelöst haben. Wohin also damit? Das weckt böse Erinnerungen an die Zeit der Einführung der Atomkraft ohne Regelung der Entsorgung. Ich wundere mich, dass nicht mit dem geringen Restrisiko argumentiert wird. Aber dieser Ausdruck scheint wohl ein Unwort geworden zu sein.

Konventionelles Fracking?!

Zum Schluss noch der Hinweis, dass das konventionelle Fracking zur Förderung von „Tight Gas“ (also unkonventionellen Erdgas) unterhalb von 3000 Meter Tiefe und weit weg von wasserführenden Schichten, unter strengen Regeln grundsätzlich weiter möglich ist.

Ja was ist das denn, sollen wir uns darüber freuen? Das gute alte Fracking bleibt uns erhalten, aber streng geregelt. Frage, mit welchen Frackflüssigkeiten? Wenn man die Veröffentlichungen liest, stellt man fest, die Neuregelungen zum Einsatz der verbesserten Frackflüssigkeiten gelten nur bis zu einer Tiefe von 3000 Metern.

 

Fazit

Was wir hier sehen ist ein industriefreundliches Gesetz. Es dient nicht den Menschen, der Umwelt und dem Klima. Es hält allein der Industrie die Tür für zukünftige Geschäfte mit Energie offen.

Die SPD Lembeck wird sich auch weiterhin eindeutig gegen Fracking aussprechen und dieses auch den Funktionsträgern im Bund deutlich machen.

Am Ende bleibt für uns der Grundsatz:

Lebensgrundlagen sind nicht verhandelbar!

 

 
 

WebsoziCMS 3.9.9 - 810114 -